Allgemeine Geschäftsbedingungen JK Translate

Erstellt am 1. Januar 2021.

Allgemeine Geschäftsbedingungen JK Translate, Geschäftssitz Burgemeester Maarleveldstraat 7, NL-4521 BJ Biervliet, eingetragen im Handelsregister der Kamer van Koophandel (niederländische IHK) unter der Nummer 34356993.

Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Termini in der Bedeutung, wie sie hier beschrieben wird, verwendet, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes angegeben.

Allgemeine

Geschäftsbedingungen:      Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachstehend „AGB“ genannt.

JK Translate:  Übersetzungsbüro JK Translate, eingetragen im Handelsregister der KvK unter der

Nummer 34356993.

Firma:    Die Gegenpartei, die in der Ausübung eines Unternehmens oder Berufs handelt.
Konsument:   Die Gegenpartei, die nicht in der Ausübung eines Unternehmens oder Berufs handelt.
Dienstleistung: Alle Arbeiten, in welcher Form auch immer, die JK Translate für oder zugunsten der Gegenpartei verrichtet (hat).
Honorar: Die finanzielle Vergütung, die für die Ausführung des Auftrags mit der Gegenpartei vereinbart wurde.
Auftrag: Der Auftragsvertrag für die Dienstleistung.
Vertrag: Jeder Vertrag, der zwischen JK Translate und der Gegenpartei geschlossen wurde.
Produkt: Alle Sachen, die Gegenstand des Vertrags sind, die zwischen der Gegenpartei und JK Translate geschlossen wurde.
Gegenpartei: Der- bzw. diejenige, der/die die vorliegenden AGB akzeptiert und das Produkt abnimmt bzw. abgenommen hat und/oder den Auftrag zur Verrichtung der Dienstleistung gibt bzw. gegeben hat. Unter der Gegenpartei werden sowohl Konsumenten als auch Firmen, also natürliche und juristische Personen, verstanden.

 

Artikel 1        Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden AGB gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag, der zwischen JK Translate und der Gegenpartei geschlossen wurde, es sei denn, es wurde von den Parteien ausdrücklich und schriftlich von den vorliegenden AGB abgewichen.
  2. Die vorliegenden AGB finden ebenfalls Anwendung auf Verträge mit JK Translate, zu deren Ausführung Dritte hinzugezogen werden müssen.
  3. Die Anwendbarkeit eventueller Einkaufs- oder anderer AGB der Gegenpartei wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
  4. Falls sich ergeben hat, dass eine oder mehrere Bestimmungen in den vorliegenden AGB nichtig oder unwirksam ist/sind, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB davon unberührt. In einer solchen Situation halten JK Translate und die Gegenpartei Rücksprache, um Ersatzbestimmungen für die nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen zu vereinbaren.
  5. Abweichungen vom Vertrag und von den AGB sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich und ausdrücklich mit JK Translate vereinbart wurden.
  6. Falls JK Translate nicht immer die genaue Erfüllung der vorliegenden AGB fordert, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht gelten oder dass JK Translate in irgendeinem Umfang das Recht verliert, in anderen Fällen die genaue Erfüllung der Bestimmungen der vorliegenden AGB zu fordern.

Artikel 2        Angebote

  1. Angebote werden schriftlich und/oder elektronisch erstellt und verschickt, es sei denn, dringende Umstände machen dies unmöglich.
  2. Alle Angebote von JK Translate sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, im Angebot wird eine Annahmefrist genannt. Wenn im Angebot eine Annahmefrist genannt wird, verfällt das Angebot, wenn diese Frist abgelaufen ist.
  3. JK Translate ist nicht an seine Angebote gebunden, wenn die Gegenpartei nach Redlichkeit und Angemessenheit und den im gesellschaftlichen Umgang gängigen Auffassungen begreifen hätte müssen, dass das Angebot oder ein Teil davon einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthält.
  4. Falls die Annahme, auch in untergeordneten Punkten, vom Angebot abweicht, ist JK Translate nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht in Übereinstimmung mit dieser abweichenden Annahme zu Stande, es sei denn, JK Translate teilt etwas anderes mit.
  5. Eine zusammengestellte Preisangabe verpflichtet JK Translate nicht zur Lieferung eines Teils der im Angebot enthaltenen Sachen und/oder zur Ausführung eines Teils des Auftrags zum entsprechenden Teil des angegebenen Preises.
  6. Angebote gelten nicht automatisch für künftige Aufträge oder Nachbestellungen.

Artikel 3      Zustandekommen und Dauer des Vertrags

  1. Der Vertrag kommt durch rechtzeitige Annahme des Angebots von JK Translate durch die Gegenpartei zustande.
  2. Der Vertrag wird für unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, aus der Art des Vertrags ergibt sich etwas anderes oder wenn die Parteien ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart haben.

Artikel 4          Änderung des Vertrags

  1. Falls sich während der Ausführung des Vertrags ergibt, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung erforderlich ist, den Vertrag zu ändern oder zu ergänzen, informiert JK Translate die Gegenpartei darüber so schnell wie möglich. Die Parteien ändern dann rechtzeitig und im gegenseitigen Einvernehmen den Vertrag.
  2. Falls die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann der Zeitpunkt der Ausführungsfertigstellung davon beeinflusst werden. JK Translate informiert die Gegenpartei darüber so schnell wie möglich.
  3. Falls die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle, quantitative und/oder qualitative Folgen hat, informiert JK Translate die Gegenpartei darüber im Voraus.
  4. Falls ein festes Honorar und/oder ein Festpreis vereinbart wird, gibt JK Translate dabei an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags einen Einfluss auf den Preis hat. Dabei versucht JK Translate, soweit dies möglich ist, im Voraus eine Preisangabe zu machen.
  5. JK Translate kann keine Mehrkosten in Rechnung stellen, falls die Änderung oder Ergänzung die Folge von Umständen ist, die JK Translate zugeschrieben werden können.
  6. Änderungen im ursprünglich geschlossenen Vertrag zwischen der Gegenpartei und JK Translate gelten erst ab dem Moment, an dem diese Änderungen durch einen ergänzenden oder geänderten Vertrag schriftlich von beiden Parteien akzeptiert wurden.

Artikel 5         Ausführung des Vertrags

  1. JK Translate führt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung aus.
  2. JK Translate hat das Recht, bestimmte Arbeiten von Dritten ausführen zu lassen. Die Anwendung von Artikel 7:404, 7:407 Absatz 2 und 7:409 des Burgerlijk Wetboek (niederländisches BGB) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. JK Translate hat das Recht, den Vertrag in Phasen auszuführen.
  4. Falls der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, hat JK Translate das Recht, jeden ausgeführten Teil separat in Rechnung zu stellen und deren Begleichung zu fordern. Falls und solange diese Rechnung nicht von der Gegenpartei beglichen wird, ist JK Translate nicht verpflichtet, die nächste Phase auszuführen, und hat JK Translate das Recht, den Vertrag auszusetzen.
  5. Falls der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, hat JK Translate das Recht, die Ausführung der Teile, die zu der folgenden Phase oder den folgenden Phasen gehören, auszusetzen, bis die Gegenpartei die Ergebnisse der unmittelbar vorhergehenden Phase schriftlich genehmigt hat.
  6. Die Gegenpartei verschafft JK Translate rechtzeitig alle Daten oder Anweisungen, die für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind oder von denen die Gegenpartei billigerweise wissen müsste, dass sie für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind.
  7. Falls die oben genannten Daten und Anweisungen nicht oder nicht rechtzeitig verschafft werden, hat JK Translate das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen. Die zusätzlichen Kosten, die durch die Verzögerung entstehen, gehen zu Lasten der Gegenpartei.

Artikel 6                    Preise

  1. In Bezug auf die Gegenpartei in ihrer Eigenschaft als Konsument sind die Preise in Euro, einschließlich Mehrwertsteuer und anderen behördlichen Abgaben genannt, es sei denn, es wird etwas anderes angegeben.
  2. In Bezug auf die Gegenpartei in ihrer Eigenschaft als Firma sind die Preise in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer behördlicher Abgaben genannt, es sei denn, es wird etwas anderes angegeben.
  3. Die Preise verstehen sich einschließlich Reise-, Aufenthalts-, Verpackungs-, Lieferungs- oder Versandkosten und Verwaltungskosten, es sei denn, es wird etwas anderes angegeben.
  4. Für Versand ins Ausland wird ein Aufpreis in Rechnung gestellt.
  5. Falls nicht ausdrücklich ein Preis vereinbart wurde, wird der Preis anhand der tatsächlich aufgewendeten Stunden und den üblichen Stundensätzen von JK Translate berechnet.
  6. Alle zusätzlichen Kosten teilt JK Translate der Gegenpartei rechtzeitig vor Vertragsabschluss mit oder verschafft Daten, aufgrund derer diese Kosten der Gegenpartei in Rechnung gestellt werden können.

Artikel 7                   Änderung Honorar und Preise

  1. Falls JK Translate beim Abschluss des Vertrags ein festes Honorar oder einen Festpreis vereinbart, hat JK Translate das Recht, dieses bzw. diesen zu erhöhen, auch wenn das Honorar oder der Preis ursprünglich nicht unter Vorbehalt angegeben wurde.
  2. Falls JK Translate die Absicht hat, das Honorar oder den Preis zu ändern, informiert JK Translate die Gegenpartei so schnell wie möglich darüber.
  3. Falls die Erhöhung des Honorars oder Preises innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss stattfindet, kann die Gegenpartei mit einer schriftlichen Erklärung vom Vertrag zurücktreten, es sei denn:
    • Die Erhöhung ergibt sich aus einer Befugnis oder einer laut Gesetz auf JK Translate ruhenden Verpflichtung;
    • Die Erhöhung hat ihre Ursache in einer Steigung des Grundstoffpreises oder der Löhne usw. oder in Gründen, die bei Vertragsabschluss billigerweise nicht vorherzusehen waren;
    • JK Translate ist nachträglich bereit, den Vertrag auf der Grundlage der ursprünglichen Vereinbarungen auszuführen;
    • Es wurde vereinbart, dass die Ausführung länger als drei Monate nach Vertragsabschluss verrichtet wird.
  4. Die Gegenpartei hat Recht auf Auflösung des Vertrags, wenn mehr als drei Monate nach Vertragsabschluss das Honorar oder der Preis erhöht wird, es sei denn, im Vertrag wurde vereinbart, dass die Ausführung später als drei Monate nach Vertragsabschluss verrichtet wird.
  5. JK Translate wird die Gegenpartei im Falle seiner Absicht, das Honorar bzw. den Preis zu erhöhen, darüber in Kenntnis setzen. JK Translate wird dabei den Umfang und das Datum nennen, an dem die Erhöhung eintritt.

Artikel 8        Lieferung

  1. Die Lieferung findet dadurch statt, dass die Sache der Gegenpartei zur Verfügung gestellt wird. Nach der Lieferung geht das Risiko der Sache auf die Gegenpartei über.
  2. Die Gegenpartie ist verpflichtet, die gekauften Sachen zu dem Zeitpunkt abzunehmen, an dem ihr diese zur Verfügung stehen oder ihr übergeben werden.
  3. Falls sich die Gegenpartei weigert, die Sache abzunehmen oder bei der Verschaffung der Daten oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, nachlässig ist, werden die für die Lieferung bestimmten Sachen auf eigene Rechnung und eigenes Risiko der Gegenpartei gespeichert. Die Gegenpartei schuldet in diesem Fall alle zusätzlichen Kosten.

Artikel 9           Lieferungsfristen

  1. Die Lieferung findet innerhalb einer von JK Translate genannten Frist statt.
  2. Falls für die Lieferung der Sache eine Frist vereinbart oder genannt wurde, ist diese Frist nur annähernd und kann niemals als endgültige Frist betrachtet werden.
  3. Falls JK Translate von der Gegenpartei Daten oder Anweisungen benötigt, die für die Lieferung erforderlich sind, beginnt die Lieferzeit zu dem Zeitpunkt, an dem die Gegenpartei JK Translate diese verschafft hat.
  4. Bei Überschreitung der Lieferfrist muss die Gegenpartei JK Translate schriftlich in Verzug setzen, wobei JK Translate danach noch eine angemessene Frist geboten wird, um die Sache zu liefern.
  5. Eine Inverzugsetzung ist nicht erforderlich, wenn die Lieferung dauerhaft unmöglich geworden ist oder sich auf andere Weise erwiesen hat, dass JK Translate seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird. Falls JK Translate innerhalb dieser Frist nicht liefert, hat die Gegenpartei das Recht, den Vertrag ohne gerichtliches Einschreiten aufzulösen und/oder Schadenersatz zu fordern.

 

Artikel 10         Ausführungsfristen

  1. Die Arbeiten werden innerhalb einer von JK Translate genannten Frist ausgeführt.
  2. Falls für die Ausführung bestimmter Arbeiten eine Frist vereinbart oder genannt wurde, ist diese Frist nur annähernd und kann niemals als endgültige Frist betrachtet werden.
  3. Falls JK Translate von der Gegenpartei Daten oder Anweisungen benötigt, die für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind, beginnt die Ausführungsfrist, nachdem die Gegenpartei JK Translate diese verschafft hat.
  4. Bei Überschreitung der Ausführungsfrist muss die Gegenpartei JK Translate schriftlich in Verzug setzen, wobei JK Translate danach noch eine angemessene Frist geboten wird, um die Vertrag auszuführen.

 

  1. Eine Inverzugsetzung ist nicht erforderlich, wenn die Ausführung dauerhaft unmöglich geworden ist oder sich auf andere Weise erwiesen hat, dass JK Translate seine Verpflichtungen aus der Vertrag nicht erfüllen wird. Falls JK Translate innerhalb dieser Frist nicht zur Ausführung übergeht, hat die Gegenpartei das Recht, den Vertrag ohne gerichtliches Einschreiten aufzulösen und/oder Schadenersatz zu fordern.

Artikel 11       Gefahrübergang

  1. Die Sachen, die Gegenstand des Vertrags sind, gehen bis zum Zeitpunkt, an dem die Sachen der Gegenpartei zur Verfügung gestellt werden, auf Rechnung und Risiko von JK Translate.
  2. Die Gefahr von Verlust, Beschädigung oder Wertminderung von Sachen, die Gegenstand des Vertrags sind, geht zu dem Zeitpunkt auf die Gegenpartei über, zu dem die Sachen der Gegenpartei oder einem von der Gegenpartei zu nennenden Dritten zu Verfügung stehen.

Artikel 12       Zahlung

  1. Die Zahlung findet durch Begleichung auf einer von JK Translate genannten Bankkontonummer oder in bar zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Lieferung statt, es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart. Die Begleichung geschieht durch eine Rechnung oder Überweisung.
  2. Die Zahlung kann sowohl im Vor- als auch im Nachhinein stattfinden.
  3. Bei großen Aufträgen müssen 50 % der Zahlung im Vorhinein und 50 % im Nachhinein stattfinden.
  4. Die Zahlung im Nachhinein muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum auf eine von JK Translate zu nennende Weise und in der Währung stattfinden, in der die Rechnung gestellt ist, es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart.
  5. Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, wegen einer von ihr gestellten Gegenforderung irgendeinen Betrag des geschuldeten Betrags in Abzug zu bringen.
  6. JK Translate ist berechtigt, der Gegenpartei die in der davor liegenden Periode verrichteten Arbeiten in Rechnung zu stellen.
  7. JK Translate und die Gegenpartei können vereinbaren, dass die Zahlung im Verhältnis zum Fortgang der Arbeit in Raten stattfindet. Falls Ratenzahlung vereinbart wurde, muss die Gegenpartei gemäß den Raten und Prozentsätzen zahlen, wie sie im Vertrag festgelegt wurden.
  8. Einwände gegen die Höhe der Rechnung begründen kein Aussetzen der Zahlungsverpflichtung.
  9. Nach Ablauf der 30 Tage ab Rechnungsdatum ist die Gegenpartei, ohne Inverzugsetzung, von Rechtswegen in Verzug. Die Gegenpartei schuldet ab dem Augenblick, an dem sie in Verzug gerät, 2 % Zinsen monatlich über den fälligen Betrag, es sei denn, die gesetzlichen Zinsen sind höher.
  10. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit, eines Zahlungsvergleichs oder Zwangsverwaltung sind die Forderungen von JK Translate und die Verpflichtungen der Gegenpartei gegenüber JK Translate unmittelbar fällig.

Artikel 13       Inkassokosten

  1. Falls die Gegenpartei mit der (rechtzeitigen) Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Verzug ist, gehen alle angemessenen Kosten zur Erlangung einer außergerichtlichen Zahlung zu Lasten der Gegenpartei. Auf jeden Fall schuldet die Gegenpartei Inkassokosten.
  2. In Bezug auf außergerichtliche (Inkasso-)Kosten hat JK Translate, insoweit die Gegenpartei in ihrer Eigenschaft als Firma handelt, abweichend von Artikel 6:96 Absatz 5 Burgerlijk Wetboek und vom Gesetzesbeschluss Vergütung außergerichtlicher Inkassokosten, Recht auf eine Vergütung von 15 % des insgesamt offenen Betrags mit einem Mindestbetrag von € 90 für jede Rechnung, die ganz oder teilweise nicht beglichen wurde.
  3. In Bezug auf die außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten hat JK Translate, insoweit die Gegenpartei in ihrer Eigenschaft als Konsument handelt, Recht auf die gesetzlich maximal erlaubte Vergütung, wie diese im Gesetzesbeschluss Vergütung außergerichtlicher (Inkasso-)Kosten festgelegt ist.
  4. Insoweit die Gegenpartei in ihrer Eigenschaft als Konsument handelt, hat JK Translate erst Recht auf eine Vergütung der außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten, nachdem JK Translate der Gegenpartei nach Eintritt des Verzugs eine Mahnung über die Begleichung der offenen Rechnung oder Rechnungen innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen geschickt hat.
  5. Die eventuell aufgewendeten angemessenen gerichtlichen Kosten und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten der Gegenpartei.

Artikel 14          Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von JK Translate im Rahmen des Vertrags gelieferten Sachen bleiben Eigentum von JK Translate, bis die Gegenpartei dasjenige, das sie aufgrund des Vertrags schuldet, ordnungsgemäß erfüllt und vollständig beglichen hat.
  2. Im Geschuldeten ist auch enthalten: die Vergütung aller Kosten und Zinsen, auch von früheren und späteren Lieferungen und verrichteten Dienstleistungen sowie Schadenersatzansprüche aufgrund nicht ausreichender Erfüllung.
  3. Solange das Eigentum des Gelieferten nicht auf die Gegenpartei übergegangen ist, darf diese das, was unter den Eigentumsvorbehalt fällt, nicht weiterverkaufen, verpfänden oder auf irgendeine andere Weise belasten, außer in der normalen Ausübung ihres Unternehmens.

Artikel 15        Aussetzung

  1. Falls die Gegenpartei eine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt, hat JK Translate das Recht, die Erfüllung der dieser Verpflichtung gegenüberstehenden Verpflichtung auszusetzen. Bei teilweiser oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung ist ein Aussetzen nur erlaubt, insoweit das Versäumnis diesen rechtfertigt.
  2. Des Weiteren ist JK Translate berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen, falls:
    • JK Translate nach Vertragsabschluss Kenntnis über Umstände erlangt hat, durch die JK Translate gute Gründe hat zu befürchten, dass die Gegenpartei ihre Verpflichtungen nicht erfüllen wird;
    • die Gegenpartei bei Vertragsabschluss gebeten wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist;
    • Umstände eintreten, die derart sind, dass die Erfüllung des Vertrags unmöglich ist oder dass die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrags billigerweise nicht von JK Translate verlangt werden kann.
  3. JK Translate behält sich das Recht vor, Schadenersatz zu fordern.

Artikel 16        Auflösung

  1. Falls die Gegenpartei eine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, ist JK Translate berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, es sei denn, das Versäumnis rechtfertigt die Auflösung in Anbetracht seiner geringfügigen Bedeutung nicht.
  2. Des Weiteren ist JK Translate berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, falls:
    • JK Translate nach Vertragsabschluss Kenntnis über Umstände erlangt hat, durch die JK Translate gute Gründe hat zu befürchten, dass die Gegenpartei ihre Verpflichtungen nicht erfüllen wird;
    • die Gegenpartei bei Vertragsabschluss gebeten wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist;
    • durch die Verzögerung vonseiten der Gegenpartei nicht länger von JK Translate verlangt werden kann, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen;
    • Umstände entstehen, die derartig sind, dass die Erfüllung des Vertrags unmöglich ist oder dass die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrags billigerweise nicht von JK Translate verlangt werden kann;
    • die Gegenpartei zahlungsunfähig erklärt wird, ein Gesuch für einen Zahlungsvergleich einreicht, um Anwendung von Schuldensanierung natürlicher Personen ersucht oder mit einer Beschlagnahme ihres gesamten Eigentums oder eines Teils ihres Eigentums konfrontiert wird;
    • die Gegenpartei zwangsverwaltet wird;
    • die Gegenpartei stirbt.
  3. Die Auflösung findet durch eine schriftliche Mitteilung ohne Einschreiten eines Gerichts statt.
  4. Falls der Vertrag aufgelöst wird, sind die Forderungen von JK Translate der Gegenpartei gegenüber sofort fällig.
  5. Falls JK Translate den Vertrag aufgrund der oben unter 16:2 genannten Gründe auflöst, kann JK Translate für keinerlei Kosten oder Schadenersatz haftbar gemacht werden.
  6. Falls die Auflösung des Vertrags der Gegenpartei anzurechnen ist, haftet die Gegenpartei für den von JK Translate erlittenen Schaden.

Artikel 17    Höhere Gewalt

  1. Ein Versäumnis kann JK Translate oder der Gegenpartei nicht angerechnet werden, wenn das Versäumnis weder ihrer Schuld zuzuschreiben ist noch kraft Gesetz, Rechtshandlung oder im Verkehr geltenden Auffassungen auf ihre Rechnung geht. In diesem Fall sind die Parteien auch nicht gebunden, die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen.
  2. Unter höherer Gewalt werden in den vorliegenden AGB außer dem, was auf diesem Gebiet im Gesetz und der Jurisprudenz darunter verstanden wird, alle von außen kommenden Ursachen, vorhergesehen oder nicht, verstanden, auf die JK Translate keinen Einfluss ausüben kann und durch die JK Translate nicht imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen.
  3. Als Umstände, die höhere Gewalt verursachen, werden u. a. betrachtet: Internetstörungen, Internetviren, verzögerte Postzustellung, Arbeitsstreik, Aussperrung, Feuer, Wasserschaden, Naturkatastrophen oder anderes von außen kommende Unheil, Mobilisierung, Krieg, Verkehrshindernisse, Blockaden, Ein- und Ausfuhrschranken oder andere staatliche Maßnahmen, Stagnierung oder Verzögerung der Versorgung mit Grundstoffen oder Maschinenteilen, Arbeitskräftemangel sowie jeder Umstand, durch den der normale Geschäfts- bzw. Betriebsverlauf gehindert wird, wodurch die Erfüllung des Vertrags durch JK Translate billigerweise nicht von der Gegenpartei verlangt werden darf.
  4. JK Translate hat ebenfalls das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, falls der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrags verhindert, eintritt, nachdem JK Translate seine Verpflichtung erfüllen hätte müssen.
  5. Im Falle höherer Gewalt sind die Parteien weder verpflichtet, den Vertag fortzusetzen, noch zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet.
  6. Sowohl JK Translate als auch die Gegenpartei können während der Periode, die die höhere Gewalt andauert, die Verpflichtungen aus dem Vertrag ganz oder teilweise aussetzen. Falls diese Periode länger als 2 Monate dauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch eine schriftliche Mitteilung, ohne gerichtliches Einschreiten, aufzulösen, ohne dass die Parteien Anspruch auf irgendeinen Schadenersatz erheben können.
  7. Falls die Situation der höheren Gewalt von vorübergehender Art ist, behält sich JK Translate das Recht vor, die vereinbarte Leistung für die Dauer der Situation der höheren Gewalt auszusetzen. Im Falle dauerhafter höherer Gewalt sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außergerichtlich aufzulösen.
  8. Falls JK Translate zum Zeitpunkt des Eintretens der höheren Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag inzwischen teilweise erfüllt hat oder diese erfüllen wird und dem erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil ein selbstständiger Wert zugeschrieben werden kann, ist JK Translate berechtigt, den bereits erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil separat in Rechnung zu stellen. Die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als ob es sich um einen gesonderten Vertrag handelt.

Artikel 18       Garantien

  1. Der Vertrag zwischen JK Translate und der Gegenpartei führt zu einer Bemühungspflicht und nicht zu einer Ergebnispflicht. Daher garantiert JK Translate, dass die von ihm ausgeführten Arbeiten dem Vertrag entsprechen und auf taugliche Weise ausgeführt werden.
  2. Die in den vorliegenden AGB genannte Garantie gilt für Leistungen innerhalb Europas.
  3. Falls die ausgeführte Dienstleistung die Garantie nicht erfüllt, ersetzt oder korrigiert JK Translate diese nach deren Meldung innerhalb einer angemessenen Frist.
  4. Wenn die Garantiefrist abgelaufen ist, gehen alle Kosten für Korrektur oder Ersatz, darunter u. a. auch Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten, zu Lasten der Gegenpartei.
  5. Jede Form von Garantie verfällt, falls ein Mangel als Folge unsachgemäßer Benutzung oder Mangel an Sorgfalt entstanden ist oder die Folge von Änderungen ist, die die Gegenpartei oder Dritte an der gelieferten Sache angebracht haben. Ebenso wenig bürgt JK Translate für den eventuell entstandenen Schaden als Folge dieser Mängel.
  6. Die Garantie verfällt ebenfalls, falls der Mangel durch Umstände entstanden oder die Folge von Umständen ist, auf die JK Translate keinen Einfluss ausüben kann. Zu diesen Umständen gehören u. a. Witterungsverhältnisse.

Artikel 19 Kontrolle und Reklamationen

  1. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Dienstleistung zum Zeitpunkt der Ausführung, in jeden Fall jedoch innerhalb von 5 Tagen nach der Ausführung, zu kontrollieren. Dabei muss die Gegenpartei kontrollieren, ob die Qualität und die Quantität der ausgeführten Dienstleistung mit den vereinbarten übereinstimmen oder zumindest den Anforderungen genügen, die für diese im normalen Handelsverkehr gelten.

 

  1. Sichtbare Mängel und Defizite müssen JK Translate innerhalb von 5 Tagen nach Ausführung der Dienstleistung schriftlich mitgeteilt werden.

 

  1. Nicht sichtbare Mängel oder Defizite müssen JK Translate innerhalb von 5 Tagen nach deren Feststellung gemeldet werden.

 

  1. Das Recht auf (teilweise) Rückerstattung des Preises, Korrektur, Ersatz oder Schadenersatz verfällt, falls Mängel nicht innerhalb der festgelegten Frist gemeldet werden, es sei denn, es ergibt sich aus der Art der Dienstleistung oder aus den Umständen des Falles eine längere Frist.

 

  1. Die Zahlungsverpflichtung wird nicht ausgesetzt, falls die Gegenpartei JK Translate innerhalb der festgesetzten Frist über den Mangel informiert.
  2. Für die Gegenpartei in ihrer Eigenschaft als Konsument gilt immer eine Frist von zwei Monaten bei der Feststellung sichtbarer oder nicht sichtbarer Mängel im Sinne von Artikel 7:23 Burgerlijk Wetboek.

Artikel 20                Haftung

  1. Risiko und Verantwortung für die Ausführung des Auftrags liegen vollständig bei der Gegenpartei. JK

Translate haftet nur für unmittelbaren Schaden, der durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von JK Translate

entstanden ist.

  1. JK Translate haftet niemals für mittelbaren Schaden, wozu auf jeden Fall Folgeschaden, Gewinnausfall, versäumte Einsparungen, Unternehmensstagnierung oder immaterieller Schaden der Gegenpartei zählen. Im Falle eines Konsumentenkaufs erstreckt sich diese Beschränkung nicht weiter als gemäß Artikel 7:24 Absatz 2 Burgerlijk Wetboek erlaubt.
  2. JK Translate haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die dadurch entstehen, dass JK Translate von von der Gegenpartei verschafften unrichtigen und/oder unvollständigen Daten ausgegangen ist, es sei denn, diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit hätte für JK Translate erkennbar sein müssen.
  3. Falls JK Translate für irgendeinen Schaden haften sollte, ist die Haftung von JK Translate maximal auf die Höhe des auf der Rechnung genannten Betrags oder auf den Betrag beschränkt, für den die Versicherung von JK Translate Anspruch gibt, zuzüglich des eigenen Risikos, das JK Translate laut Versicherung trägt.
  4. Die im vorliegenden Artikel genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, falls der Schaden auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit von JK Translate oder seinem/n leitenden Angestellten zurückzuführen ist.
  5. JK Translate haftet nicht für Verstümmelung, Vernichtung, Diebstahl oder Verlust von Daten oder Dokumenten.
  6. Die Gegenpartei muss JK Translate den Schaden, für den JK Translate haftbar gemacht werden kann, so bald wie möglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 10 Tagen nach dem Entstehen des Schadens melden, andernfalls verfällt jegliches Recht auf Vergütung dieses Schadens.
  7. Jede Haftungsforderung gegenüber JK Translate verfällt innerhalb eines Jahres, nachdem für die Gegenpartei die den Schaden verursachende Tatsache erkennbar wurde oder billigerweise erkennbar gewesen sein hätte können.

Artikel 21       Freistellung

  1. Die Gegenpartei stellt JK Translate von eventuellen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schaden erleiden, der der Gegenpartei zugeschrieben werden kann.
  2. Falls JK Translate Ansprüche von Dritten erhalten sollte, ist die Gegenpartei verpflichtet, JK Translate gerichtlich und außergerichtlich zur Seite zu stehen. Alle Kosten und Schäden bei JK Translate und Dritten gehen weiter auf eigene Rechnung und eigenes Risiko der Gegenpartei.

Artikel 22        Verjährungsfrist

Für alle Forderungen gegenüber JK Translate und von JK Translate (eventuell) eingesetzten Dritten gilt, abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen, eine Verjährungsfrist von einem (1) Jahr.

Artikel 23          Geistiges Eigentum

  1. JK Translate behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm aufgrund des Urheberrechts und anderer Gesetze und Vorschriften des geistigen Eigentums zustehen.
  2. JK Translate behält das Recht, die eventuell durch die Ausführung der Arbeit erweiterten Kenntnisse zu anderen Zwecken zu nutzen, insoweit Dritte dadurch keine vertraulichen Informationen erhalten.

Artikel 24        Geheimhaltung

Sowohl JK Translate als auch die Gegenpartei sind verpflichtet, während der Laufzeit und nach Beendigung des Vertrags Stillschweigen hinsichtlich aller Tatsachen und Einzelheiten der Unternehmung zu bewahren, von denen es bzw. sie weiß oder billigerweise vermuten kann, dass diese vertraulich sind. Diese Geheimhaltungspflicht umfasst ebenfalls alle Daten von Arbeitnehmern, Kunden, Auftraggebern und anderen Geschäftspartnern, die im Rahmen des Auftrags zur Kenntnis genommen wurden.

Artikel 25 Datenschutz und Cookies

  1. Die Daten und Informationen, die die Gegenpartei JK Translate verschafft, bewahrt JK Translate sorgfältig und vertraulich auf.
  2. JK Translate handelt in Übereinstimmung mit der DSGVO, die seit 25. Mai 2018 gilt. JK Translate führt aufgrund der DSGVO ein Verzeichnis seiner Verarbeitungstätigkeiten.
  3. Die Gegenpartei hat Recht auf Auskunft über die und Berichtigung und Löschung der mitgeteilten personenbezogenen Daten.
  4. Beim Besuch der Website von JK Translate kann JK Translate Informationen der Gegenpartei über die Nutzung der Website mithilfe von Cookies sammeln.
  5. Die Informationen, die JK Translate mithilfe von Cookies sammelt, können für funktionelle und analytische Zwecke genutzt werden.
  6. JK Translate darf die personenbezogenen Daten der Gegenpartei ausschließlich und nur im Rahmen der Ausführung seiner Lieferungspflicht oder der Abwicklung einer Beschwerde verwenden.
  7. JK Translate darf die personenbezogenen Daten der Gegenpartei ausschließlich für erforderliche spezifische Zwecke verwenden.
  8. Es ist JK Translate nicht gestattet, die personenbezogenen Daten der Gegenpartei auszuleihen, zu vermieten, zu verkaufen oder auf eine andere Weise an die Öffentlichkeit zu bringen.
  9. JK Translate bewahrt die personenbezogenen Daten nicht länger als nötig auf.
  10. Die Gegenpartei hat das Recht, bei der Autoriteit Persoonsgegevens (niederländische Landesbeauftragte für Datenschutz) eine Beschwerde über ihre personenbezogenen Daten einzureichen. Die Autoriteit Persoonsgegevens ist verpflichtet, diese Beschwerde zu behandeln.
  11. Die Gegenpartei stimmt zu, dass sich JK Translate zum Zweck einer statistischen Untersuchung oder einer Kundenzufriedenheitsbefragung an die Gegenpartei wendet. Wenn die Gegenpartei nicht für eine Untersuchung kontaktiert werden will, kann die Gegenpartei dies angeben.

Artikel 26                   Änderung der AGB

  1. JK Translate hat das Recht, die vorliegenden AGB einseitig zu ändern.
  2. Änderungen gelten auch für bereits geschlossene Verträge.
  3. JK Translate informiert die Gegenpartei per E-Mail über die Änderungen.
  4. Die Änderungen der AGB treten 30 Tage, nachdem die Gegenpartei über die Änderungen informiert wurde, in Kraft.
  5. Falls die Gegenpartei den angekündigten Änderungen nicht zustimmt, hat die Gegenpartei das Recht, den Vertrag aufzulösen.

Artikel 27    Übersetzung

  1. Die Vertragssprache ist Niederländisch. Neben der vorliegenden deutschen Übersetzung und dem niederländischen Original dieser AGB gibt es eine dritte, englische Übersetzung dieser AGB.
  2. Die niederländischen AGB stellen die authentische Version dar. Die niederländische Version der AGB ist im Falle einer Erklärung oder Interpretation der AGB maßgeblich. Im Falle eines Bedeutungsunterschieds bei Erklärung oder Interpretation zwischen den verschiedenen Versionen prävaliert die niederländische Version der AGB.

Artikel 28   Rechtsanwendung und Streitigkeiten

  1. Auf alle Rechtsbeziehungen, in denen JK Translate eine Partei ist, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Dies gilt auch, falls eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland ausgeführt wird oder falls die Gegenpartei ihren Wohnort bzw. Geschäftssitz im Ausland hat.
  2. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

Artikel 29     Bezugsquelle

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden im Handelsregister der niederländischen Kamer van Koophandel (Industrie- und Handelskammer) unter der Nummer 34356993 deponiert.